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ERKLÄRUNG VON LAWRENCE E. HELLER

Ich, LAWRENCE E. HELLER erkläre folgendes:

1. Ich bin Rechtsanwalt und habe die Zulassung für alle Gerichte des Staates Kalifornien und bin Teilhaber der Anwaltskanzlei Turner, Gerstenfeld, Wilk & Tigerman. In dieser Eigenschaft bin ich verantwortlich für die Verteidigung und Wahrung sämtlicher Interessen des Beklagten AUTHOR SERVICES, INC. („ASI“) und BRIDGE PUBLICATIONS, INC. („BPI“). Des weiteren war ich der Anwalt im Hinblick auf gewisse Vereinbarungen in denen ASI die schlichtende Partei war, wie dies aus der Aktenlage ersichtlich ist. Dementsprechend stammen alle folgenden Informationen aus meinem persönlichen Wissen und ich kann, soweit notwendig selbst dazu Aussagen machen.

2. Ich war persönlich an dem Abkommen beteiligt auf das in den vorliegenden Akten hingewiesen wird und das vor zwei ein halb Jahren in Kraft trat. Diese Abkommen betrafen mehr als ein Dutzend klagende Parteien, und ebenso verschiedene Unternehmenszweige der Church of Scientology sowie anderer, dritter Personen. Diese Abkommen betrafen auch ASI, in diesem Fall Beklagte sowie Mit-Beklagte in verschiedenen anderen Fällen. Die Vertragsverhandlungen, die stattfanden zogen sich über mehrere Monate hin und gipfelten in einer Multi-Sitzung über eine Woche in einem Hotel in Los Angeles, wo sich die meisten der Anwälte (und einige der Parteien), die mit den rechtlichen Auseinandersetzungen zu tun hatten, immer wieder trafen.

3. Vertragsverhandlungen, die nicht von einem Gericht überwacht werden, sind mühsam und es kann in solchen Fällen vorkommen, dass einiges strittig ist, wie auch immer, es kam ein „universeller Vertrag“ zwischen den zahlreichen Parteien zustande. Der universelle Vertrag setzte voraus, keine der Fakten öffentlich zu machen, die dem Rechtsstreit zugrunde liegen und ebenso die Einzelheiten die den Vertrag selber betrafen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung war ein Schlüsselpunkt der Abfindungsvereinbarungen auf den alle Parteien großen Wert legten.

4. Die vertragsmäßig vereinbarte Verschwiegenheit war einer der Punkte, der von keiner der Parteien oder den beteiligten Anwälten in Frage gestellt wurde. In den zurückliegenden zwei ein halb (2 ½ ) Jahren sind die Verträge durch alle Parteien vertrauensvoll eingehalten worden. Ich sehe meinen Beitrag, sowie den der anderen Anwälte, die an den Vereinbarungen mitgearbeitet haben als großen Vorteil für dieses und für andere Gerichte, denn sie vermindern buchstäblich den Zeitaufwand des Gerichts, der notwendig gewesen wäre, wenn die Vereinbarungen nicht zu einem guten Abschluss gelangt wären. Ich erkläre, in Kenntnis der Strafe für Meineid, dass diese gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und richtig sind.

Unterzeichnet am 1. November 1989 in Beverly Hills, Kalfornien.

  [unterzeichnet]
Lawrence E. Heller
Aussagender

 

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