Gegenseitige Verzichtserklärung bezüglich
aller Ansprüche sowie Abfindungsvereinbarung
1. Dieser gegenseitige Verzicht auf alle Ansprüche sowie
die
Abfindungsvereinbarung werden geschlossen zwischen der Church of Scientology
International (nachstehend "CSI") und Gerald Armstrong (nachstehend
"Kläger")
Gegner im Verfahren Gerald Armstrong gegen Church of Scientology of California
,
Los Angeles Superior Court, Verfahrens Nr. 420 153. Durch diese
Vereinbarung nimmt der Kläger ausdrücklich alle Beschuldigungen,
die er
vorgebracht hat oder noch vorbringen könnte, zurück und verzichtet
auf weitere
bis zum und einschliesslich des heutigen Datums, einschließlich aller
möglichen
Vorkommnisse, bekannt oder unbekannt, sowie für Handlungen oder
Unterlassungen in Bezug auf leitende Angestellte, Agenten, Vertreter,
Angestellte,
freiwillige Helfer, Direktoren, Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte
der CSI
ebenso wie der Church of Scientology of California, ihrer Leitenden
Angestellten,
Agenten, Vertreter, Angestellte, freiwillige Helfer, Direktoren, Nachgeordnete,
Beauftragte und Anwälte; dem Religious Technology Center seinen leitenden
Angestellten, Agenten, Vertreter, Angestellte, freiwillige Helfer, Direktoren,
Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte; dem Author Services, Inc., seinen
leitenden Angestellten, Agenten, Vertreter, Angestellte, freiwillige Helfer,
Direktoren, Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte; L. Ron Hubbard, seinen
Erben, Nutznießern und Treuhändern und Mary Sue Hubbard ( im weiteren
alle
zusammen
-1-
als die "Releasees" benannt). Die Parteien dieser Vereinbarung stimmen
wie
folgt überein:
2. Es besteht hinsichtlich der Vereinbarung Einverständnis
darüber, dass es sich
um einen Kompromiss handelt im Hinblick auf zweifelhafte und strittige
Beschuldigungen, und dass jegliche Zahlung keinesfalls eine Auslegung und keine
Absicht ist in Bezug auf Haftungszugeständnisse einer der Parteien dieser
Vereinbarung,
insbesondere im Hinblick auf die "Releasees", die jegliche Haftung
ausdrücklich bestritten
haben und bestreiten. Mit der Unterzeichnung dieser Abfindungsvereinbarung
bestätigt
der Kläger, dass er die Organisationen, Personen und juristischen Personen,
die oben
aufgeführt sind, entlastet zusammen mit den Beklagten im oben genannten
Gerichtsverfahren, da neben anderen Gründen auch Dritte Nutznießer
dieser Vereinbarung
sind.
3. Der Kläger hat eine bestimmte Summe bezahlt bekommen,
welche ein Teil der
gesamten Summe ist, die seinem Anwalt Michael J. Flynn gezahlt wurde. Die Hö
he
der
Zahlung an Mr. Flynn ergibt sich aus den Klagen aller seiner Klienten. Die
dem Kläger
zugesprochene Summe wurde im gegenseitigen Einverständnis zwischen Klä
ger
und Mr.
Flynn festgelegt. Die Unterschrift des Klägers am Ende dieses Absatzes
bringt zum
Ausdruck, dass der Kläger uneingeschränkt einverstanden ist mit den
finanziellen
Zuwendungen, so wie sie mit Michael J. Flynn ausgehandelt wurden. Der Kläger
bestätigt,
dass es sich um eine Gesamtvereinbarung zwischen dem Kläger, dem Anwalt
Michael J.
Flynn und der Church of Scientology sowie den Kirchen und den juristischen
Personen,
die mit der Church of Scientology im Zusammenhang stehen, handelt und alle
Klienten
von Mr. Flynn betrifft, die in gerichtlicher Auseinandersetzung mit einer Church
of
Scientology stehen. Dem Kläger wurde
-2-
der ihn betreffende Teil vorgelegt und zur Kenntnis gegeben. Dem Kläger
ist bekannt,
dass der Betrag nur ein Teil aus der Gesamtvereinbarung darstellt. Die genaue
Summe
gemäß der Vereinbarung ist nur dem Kläger und seinem Anwalt
Michael J. Flynn
bekannt, und es ist ihr Wunsch, dass dies so bleiben soll und der Betrag geheim
gehalten
werden soll.
__gez. G. Armstrong____________
Unterschriftszeile für Gerald Armstrong
4. In Bezug auf die oben aufgeführten Überlegungen,
den gegenseitigen
Übereinkommen, Bedingungen und Zurücknahmen, verzichtet der Kläger
hiermit auf
jegliche weiteren Schritte seinerseits, seiner Erben, seiner Erbverwalter,
seiner
Beauftragten und Rechtsnachfolger, Klage zu führen gegen die Releasees
einschließlich der
Church of Scientology of California, der Church of Scientology International,
dem
Religious Technology Center, allen Unternehmungen von Scientology sowie
Scientology
zuzuordnende Unternehmen, Author Services, Inc. (und für jede Organisation
oder
Unternehmen sowie seinen leitenden Angestellten, Agenten, Vertreter,
Angestellte,
freiwillige Helfer, Direktoren, Nachgeordnete, Beauftragte und Anwälte);
L. Ron
Hubbard, seinen Erben, Nutznießern, Treuhändern; dem Author Family
Trust,
seinen Nutznießern , Treuhändern und Mary Sue Hubbard, und jeden
von ihnen von
Anschuldigungen fernzuhalten und zwar nicht nur beschränkt auf die
Vorwürfe,
wie
diese im Verfahren Gerald Armstrong gegen Church of Scientology of California
,
Los
Angeles Superior Court, Fall Nr. 420 153 genannt sind. Dies bezieht sich auch
auf alle
Forderungen, jeglichen Schadenersatz, Handlungen und Streitfälle jeglicher
Art, bekannt
-3-
oder unbekannt, für oder aufgrund von Unterlassungshandlungen angeblich
begangen
durch die Releasees und zwar von dieser Zeit an, an der der Vertrag geschlossen
wurde.
Deshalb bevollmächtigt der Kläger seinen Anwalt, entsprechende Schritte
einzuleiten,
die durch Vorurteile entstandenen Anschuldigungen zurückzuziehen, die
in dem oben
genannten Verfahren anhängig sind. Die Beteiligten werden hierzu ausfü
hren
und eine
entsprechende Eingabe auf Abweisung gemäß Anhang "A"
einleiten.
A. Seitens des Kläger besteht ausdrücklich Verstä
ndnis
darüber, dass dieser
Verzicht und all die damit verbundenen Bedingungen nicht anzuwenden sind auf
die
Klage, die seitens der Church of Scientology gegen den Kläger vorgebracht
wurde, und
zwar wegen Austritts [aus Scientology], Betrugs und anderer Handlungen, die
bereits
schon bei Gericht anhängig sind, und zwar vor dem zweiten Distrikt, dritte
Abteilung
des Berufungsgericht von Kalifornien (Nr. der Berufung B005912). Die Bewertungen
dieser Behauptungen werden entscheidenden Einfluss haben auf den nachfolgenden
Absatz.
B. Zu dem Datum, an dem die Abfindungsvereinbarung in Kraft
tritt, läuft
noch ein anhängiges Berufungsverfahren vor dem kalifornischen
Berufungsgericht,
zweiter Distrikt, dritte Abteilung, als Folge der oben beschriebenen Handlungen
und
ausgewiesen mit der Nummer B005912. Es wird festgehalten, dass diese Berufung
aufgrund der Beschwerde der Church of Scientology gegen den Kläger
entstanden
ist
und somit nicht Gegenstand dieses Vertrages ist. Die Berufung bleibt ungeachtet
dieses
Abkommens bestehen. Der Kläger stimmt damit überein, auf jegliche
Rechte einer
Berufung, die sich möglicherweise aus der Entscheidung des Berufungsgerichts
ergeben
könnten, zu verzichten, oder irgendwelche anderen Rechte in Anspruch zu
nehmen
(Antworten auf einen Schriftsatz oder sonstige Mittel) auch in Bezug auf
zukünftige
Berufungen durch die Church of Scientology of California.
-4-
Die Church of Scientology of California wird das Recht haben, weitere Berufungen
einzulegen, wenn sie dies als notwendig erachtet.
5. Für und hinsichtlich der gegenseitigen
Übereinkommen,
Bedingungen und
Verzichte, die hier genannt sind, sowie die Rücknahme der nachteiligen
Handlungen des
Klägers bezüglich des Falles Gerald Armstrong gegen Church of
Scientology of
California vor dem obersten Gerichtshof in Los Angeles, Nr. 420153,
spricht sich die
Church of Scientology of California sowie ihre Nachfolger und Rechtsnachfolger
hiermit
von jeglichen Vorwürfen frei, in Bezug auf Gerald Armstrong, seinen Agenten,
Vertretern, Erben, Nachfolgern, Rechtsnachfolgern, Beauftragte, Anwälte
und jegliche
Erben, die im Zusammenhang stehen mit allen Behauptungen, Verursachungen,
Ansprüchen, Schäden und Handlungen jeder Art und Natur, bekannt oder
unbekannt, für
oder wegen irgendeiner Tat oder Unterlassung, die angeblich auf Gerald Armstrong
zurückzuführen ist, beginnend mit dem Datum dieses Vertrages.
6. Bei der Durchführung dieses Abkommens zwischen den
beiden genannten
Parteien, stimmt jeder darin überein, auf jegliche Rechte und Vorteile
zu verzichten, die
in den Bestimmungen des Zivilrechts, Abschnitt 1542 des Staates Kalifornien
gewährleistet sind und welche wie folgt lauten:
"Ein allgemeiner Verzicht dehnt sich nicht auf Ansprüche aus, die
der Gläubiger
nicht kennt oder nicht vermutet, dass sie zu seinem Vorteil existieren und zwar
zu der Zeit, an der er den Verzicht unterzeichnet, was sich, wenn er davon
gewusst hätte wesentlich auf den Vertrag mit dem Schuldner ausgewirkt hä
tte."
7. Des weiteren stimmen die Unterzeichner mit folgendem ü
berein:
A. Die Haftung für alle Ansprüche wird von den
Parteien
ausdrücklich abgelehnt
und dieser endgültige Vergleich und
-5-
dessen Vereinbarung sollen zu keiner Zeit und zu keinem Zweck als ein
Zugeständnis
einer Haftung oder einer Verpflichtung behandelt werden.
B. Der Kläger wurde umfassend unterrichtet und versteht,
dass die angeblichen
Unrechtshandlungen, die von ihm vorgetragen wurden der Art sind, dass der volle
Umfang und die Art dieses Unrechts bisher nicht bekannt war, und es ist daher
zu
verstehen, dass diese angeblichen Kränkungen, bisher bekannt oder unbekannt,
noch zunehmend größer werden könnten und das als Ergebnis seitens
des Klägers
weiterer Schadensersatz verlangt wird; trotzdem wünscht der Kläger
durch dieses
Dokument darzulegen, dass er in jeglicher Form auf weitere Anschuldigungen
in
Bezug auf die "Releasees" verzichtet. Der Kläger ist sich
darüber
im klaren, dass
bei Unterzeichnung dieser Erklärung keine weiteren Anschuldigungen bezü
glich
seiner Erfahrungen mit oder durch Handlungsweisen der "Releasees"
von
Anfang bis zu diesem Datum, die möglicherweise jetzt oder in der Zukunft
vorhanden sind, keinesfalls zu seinen Gunsten gegen die "Releasees"
aufgeführt
werden können.
C. Der Kläger stimmt damit überein, dass er die
Verantwortung für die
Zahlungen der Anwaltskosten übernimmt sowie von Pfandrechten, die aus
früheren Zeiten oder jetzt oder zukünftig gegen ihn bestehen, bekannt
oder
unbekannt bezüglich jeder Person, Firma, Gesellschaft oder Regierungsstelle
oder Behörde als Ergebnis oder infolge der Entwicklung dieser
Verzichtserklärung.
Des weiteren stimmt der Kläger darin überein, den hier genannten
Parteien keine
Nachteile entstehen zu lassen und sie aus jeglicher Haftung zu entlassen.
D. Der Kläger stimmt zu, dass er niemals eine Verö
ffentlichung
machen
wird oder versuchen wird, etwas zu veröffentlichen und/oder jemand anderen
zu
unterstützen, etwas zu veröffentlichen in einer Zeitschrift, als
Artikel oder Buch
oder in jeder
anderen Form, wie Schriftstücke, Videos, Tonbandaufnahmen, Gewähren
von
Interviews oder Diskussionen mit anderen bezüglich ihrer Erfahrungen mit
der
Church of Scientology, oder bezüglich ihrer direkten oder indirekt
erworbenen
Kenntnis über die Church of Scientology, L. Ron Hubbard oder eine der
Organisationen, Personen und juristischen Personen, die oben in Paragraph 1
erwähnt sind. Des weiteren stimmt der Kläger zu, dass er strikte
Vertraulichkeit
und Schweigen bewahren wird über seine Erfahrungen mit der Church of
Scientology und jedes Wissen oder Information, in Bezug auf die Church of
Scientology, L. Ron Hubbard oder eine der Organisationen, Personen und
juristischen Personen wie sie oben in Paragraph 1 aufgeführt sind. Der
Kläger ist
sich insbesondere darüber im klaren, dass die Geheimhaltungsbestimmungen
dieses Unterabschnitts anzuwenden sind, und zwar unbegrenzt in Bezug auf die
Inhalte oder Argumente seiner Beschwerdeführung, wie sie hier in Paragraph
1 und
weiter oben beschreiben ist, oder als Dokumente in Anhang A dieser Vereinbarung
definiert, ist einschließlich und zwar unbegrenzt auch bezogen auf jegliche
Tonbänder, Filme, Fotos, Vorführungen, Variationen oder Kopien dieser
Materialien, die in irgend einer Weise die Religion Scientology, L. Ron Hubbard
oder eine Organisation, Person oder juristische Person betreffen wie sie oben
in
Paragraph 1 aufgeführt sind. Die Anwälte des Klägers, gebunden
an ihre
unbedingte Zurückhaltung und öffentlich bekannt gemacht durch die
entsprechenden staatlichen Stellen oder Vereinigungen, stimmen zu, keine der
Verhandlungsbedingungen dieser Vereinbarung, keine Summen der Vereinbarung
-7-
offen zu legen oder Erklärungen abzugeben über eine der Parteien
während der
Vertragsverhandlungen. Der Kläger stimmt darin überein, dass wenn
die
Vertragsbedingungen dieses Abschnitts von ihm gebrochen werden, dass die CSI
und die anderen "Raleasees" berechtigt sind eine Schadenssumme in
Höhe von
$50,000 für jeden einzelnen Vertragsbruch zu fordern. Alle Zahlungen,
die sich
daraus ergeben sollten oder gezahlt werden müssen für den Bruch des
Abkommens
oder eines Teils davon, sollen in eine hypothetische Stiftung fließen,
abhängig von
dem Ergebnis jeglichen Rechtsstreits über den besagten Vertragsbruch.
Der Betrag
des finanziellen Schadens ergibt sich aus der Schätzung des Schadens,
den jede der
Parteien hätte, wenn das Abkommen gebrochen würde. Die angemessene
Höhe
eines solchen Betrags wird somit dem Kläger zur Kenntnis gegeben.
E. Mit Ausnahme der Punkte, die im Absatz 7 (L) genannt sind,
stimmt
der Kläger zu, der Church of Scientology International mit dem Datum des
Vollzugs dieser Vereinbarung alle Materialien, die in seinem Besitz sind, in
Verwahrung oder Kontrolle (oder im Besitz, Verwahrung oder Kontrolle seines
Anwalts, ebenso wie von Dritten, die im Besitz der besagten Dokumente sind),
zurück zu geben und zwar jeglicher Art, einschließlich Originale
und alle Kopien
oder Zusammenfassungen von Dokumenten wie sie in Anhang "A" dieser
Vereinbarung beschrieben sind, einschließlich und zwar ohne jede
Einschränkung,
Bänder, Computerdisketten, Filme, Fotos, Reproduktionen, Abänderungen
oder
Kopien eines solchen Materials das die Religion of Scientology, L. Ron Hubbard
oder irgendeine Organisation, Person oder juristische Person, wie oben in
Paragraph 1 benannt, betrifft oder einen Bezug dazu hat, alle Beweise jeglicher
Art, einschließlich der Beweise, die den genannten Beschuldigten gehö
rten
und
aufgrund von Nachforschungen in seinen Besitz gelangt sind und die für
das
besagte Gerichtsverfahren oder eines jeden anderen Gerichtsverfahrens oder
in
sonstiger Weise
-8-
gegen die Church of Scientology benutzt wurden, jede Zahlungs- oder
Verwaltungsunterlagen, die Church of Scientology betreffend und jegliche
Materialien, die im Bezug zu L. Ron Hubbard, seiner Familie oder seiner
Erbengemeinschaft stehen. Zusätzlich zu diesen Dokumenten und anderen
Dingen,
die der Church of Scientology International zurück zu geben sind und die
in
Anhang "A" aufgeführt sind, stimmt der Kläger zu, folgendes
zurück zu geben:
(a) Alle Originale und Kopien des Manuskripts des Werks "
Excalibur",
geschrieben von L. Ron Hubbard;
(b) Alle Originale und Kopien der Dokumente, allgemein bekannt
als die
"Affirmations", geschrieben von L. Ron Hubbard; und
(c) Alle Dokumente und anderen Gegenstände, die vom
Kläger und
seinem Anwalt dem Gericht übergeben wurden entsprechend den Anordnungen
von Richter Cole vom 24. August 1982 und 4. September 1982 und alle
Dokumente und anderen Gegenstände, die der Kläger entweder von der
Church of
Scientology oder Omar Garrison erlangt hat. Dies schließt alle Dokumente
und
Gegenstände ein, die als Beweisstücke vorgelegt wurden oder
entsprechend
markiert sind in dem Fall Church of Scientology v. Gerald Armstrong,
Fall Nr. C
420 153. Der Kläger und sein Anwalt werden eine entsprechende
Anforderung stellen oder ein entsprechendes Dokument vorlegen, um die
Dokumente von Gericht zu erhalten. Für den Fall, dass irgendwelche
Dokumente oder andere Gegenstände nicht mehr in der Obhut oder unter
Kontrolle des Gerichts von Los Angeles sind, wird der Kläger und sein
Anwalt
der Kirche behilflich sein, die Dokumente sobald als möglich zurück
zu erhalten,
einschließlich und ohne jede Beschränkung auch die Bänder und
anderen
Dokumente, die sich derzeit in Verwahrung des US Bezirksgerichts befinden im
Fall
-9-
"United States v. Zolin", Fall Nr. CV 85-0440-HLH(Tx), derzeit
in Berufung am
9. Bezirksberufungsgericht. Für den Fall, dass die Dokumente momentan
beim
Bezirksgericht unter Verschluss sind, wird der Kläger und sein Anwalt
daran
arbeiten um diese Dokumente so bald als möglich nach der Entscheidung
des
Berufungsgerichts im anhängigen Verfahren zurück zu erhalten. Für
den Fall, dass
der Kläger Dokumente, wie oben unter A - C aufgeführt, weder besitzt
noch unter
seiner Kontrolle hat, erkennt der Kläger an, dass er sich darum bemühen
wird, all
die Dokumente und die, die unter A - C oben beschrieben sind, der CSI zurück
zu
geben, sobald sie sich irgendwann in seinem Besitz befinden.
F. Der Kläger stimmt darin überein, dass er nie
mehr geistigen Beistand
oder Ausbildung oder jegliche andere Leistung von der Church of Scientology,
Scientology, Dianetik oder eines Scientology Auditors, eines Scientology
Geistlichen, einer Scientology Mission, Scientology Organisation oder einer
Scientology nahen Organisation erhalten wird.
G. Der Kläger stimmt darin überein, dass er keinesfalls freiwillig
irgendwelche Personen unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten wird,
die
Scientology ungünstig gesonnen sind und in irgendwelche Verfahren gegen
irgendwelche Organe von Scientology, Einzelpersonen oder juristischen Personen,
wie oben in Paragraph 1 aufgeführt, verwickelt sind. Der Kläger stimmt
ebenso
darin überein, dass er in keiner Weise mit irgend einer Organisation,
die gegen
Scientology eingestellt ist zusammenarbeiten wird.
H. Der Kläger stimmt darin überein, dass er keine Aussagen machen
wird oder in
anderer Weise sich an irgend einer gerichtlichen Auseinandersetzung beteiligen
wird, weder administrativ noch legislativ, die sich gegen die Scientology oder
irgend
eine der Kirchen von Scientology, Einzelpersonen oder juristische Personen,
wie
sie oben in Paragraph 1 aufgeführt sind richtet, es sei denn er wird durch
eine
gerichtliche Vorladung oder andere gerichtliche Schritte dazu gezwungen.
-10-
Der Kläger wird sich in keiner Weise selber für eine Vorladung zur
Verfügung
stellen, um so die hier getroffenen Vorkehrungen unterlaufen könnte, es
sei denn
die Vorladung macht ein Erscheinen erforderlich. Der Kläger stimmt darin
überein,
weder den Rechtsstreit noch seine Erfahrungen mit und sein Wissen über
die
Church mit irgend jemand zu diskutieren, ausgenommen gegenüber seinen
engsten
Familienmitgliedern. Wie schon in dem Paragraph 18 (d) ?? 7 D festgelegt, ist
der
Inhalt dieses Abkommens nicht öffentlich zu machen.
I. Beide Parteien stimmen darüber ein, dass im Falle
eines zukünftigen
Rechtsstreits zwischen dem Kläger und irgend einer Organisation,
Einzelperson
oder juristischen Person, wie sie oben in Paragraph 1 aufgeführt sind,
keine der
bisher bekannten Handlungen oder Aktivitäten, auch nicht die angeblichen,
wie in
diesem Gerichtsverfahren vorgetragenen, oder ähnliche Aktivitäten,
wie als Beweis
während des Gerichtsverfahrens dargelegt, von keiner der Parteien mehr
gegen den
anderen in irgend einem zukünftigen Verfahren benutzt wird. In anderen
Worten,
die "Tafel" ist sauber gewischt, was die vergangenen Aktionen der
jeweiligen
Parteien betrifft.
J. Seitens des Kläger besteht ausdrücklich Verstä
ndnis
und Zustimmung,
dass jegliche Debatte zwischen Kläger und Anwalt bezüglich der anteilig
zu
zahlenden Summe durch seinen Anwalt an den Kläger zwischen diesen Beiden
ausgehandelt wird und dies auf keine Weise die Rechtswirksamkeit dieser
gegenseitigen Verzichtserklärung bezüglich aller Ansprüche und
Abfindungsvereinbarung beeinflusst.
K. Der Kläger erkennt hiermit an und bestätigt,
dass er nicht unter dem
Einfluss irgend welcher Drogen, Rauschgifte, Alkohol oder anderer, den Verstand
beeinträchtigender Substanzen steht, die seine Fähigkeiten, den Inhalt
und die
wichtige Bedeutung dieses Abkommens vollkommen zu verstehen, beeinflussen
könnten.
-11-
L. Ungeachtet der Bestimmungen in Paragraph 7(E) weiter oben,
soll der
Kläger berechtigt sein, alle Bildmaterialien/Graphiken, die von ihm
angefertigt
wurden und die sich in irgendeiner Weise auf die Religion von Scientology,
L. Ron
Hubbard oder auf die Organisationen, Einzelpersonen oder juristische Personen
wie oben in Paragraph 1 aufgeführt, behalten zu dürfen, vorausgesetzt
dass diese
Bildmaterialien nie jemand zugänglich gemacht werden, weder direkt noch
indirekt. Im Falle einer Veröffentlichung und somit einem Bruch dieses
Paragraphen 7(L) unterliegt der Kläger den Bestimmungen des Schadensersatzes
wie in Paragraph 7(D) für jeden solcher Vertragsbrüche aufgeführt.
8. Der Kläger stimmt weiter darin überein, dass er
auf jegliche Rechte
und Ansprüche verzichtet, die sich aus dem Verhalten irgend eines Beklagten
in
diesem Fall ergeben könnte, einschließlich irgendeiner der
Organisationen,
Einzelpersonen oder juristische Personen wie oben in Paragraph 1 aufgeführt
und
dass die genannten Beklagten ebenfalls auf jegliche Rechte und Ansprüche
verzichten, die sich aus dem Verhalten des Klägers bis heute ergeben haben.
9. Diese gegenseitige Verzichtserklärung bezüglich
aller Ansprüche und
Abfindungsvereinbarung enthält das vollständige Abkommen zwischen
beiden
Parteien, und die Bedingungen dieses Abkommens sind vertraglich und nicht
weiter vorvertraglich. Dieses Abkommen kann nur in schriftlicher Weise ergä
nzt
werden, was vom Kläger und der CSI zu unterzeichnen ist. Beide Parteien
haben
den Inhalt der gegenseitigen Verzichtserklärung bezüglich aller
Ansprüche
und
Abfindungsvereinbarungen sorgfältig gelesen und verstanden und unterzeichnen
diese aus freiem Willen, und es ist die Absicht der Parteien, daran gesetzlich
gebunden zu sein. Keine früheren oder gleichzeitigen Abkommen, mündlich
oder
schriftlich, bezüglich solchen Inhalts, die hier nicht ausdrücklich
erwähnt sind,
sollen als nicht existent und für keine der Parteien bindend angesehen
werden.
-12-
10. Der Kläger stimmt darin überein, dass er niemand helfen oder
raten wird,
einschließlich Einzelpersonen, Geschäftspartnern, Vereinen,
Gesellschaften
oder Regierungsbehörden, deren Absicht es ist, Ansprüche zu stellen,
oder die
sich mit Rechtsstreitigkeiten beschäftigen oder an solchen beteiligt sind,
oder deren
Absicht es ist, irgendwelche Tätigkeiten zu entwickeln, die sich nachteilig
bezüglich der Interessen jeglicher juristischer Personen oder
Personengruppen,
wie sie oben in Paragraph 1 dieses Abkommens aufgeführt sind, auswirken.
11. Die Parteien dieses Abkommens bestätigen folgendes:
A. Dass die Parteien bereitwillig diese Vereinbarung eingehen,
freiwillig,
bewusst und willens, ohne jegliche Bedrohung, Einschüchterung oder Druck
jeglicher Art und freiwillig diese Vereinbarung unterzeichnen nach ihrem eigenen
freien Willen;
B. Dass die Parteien ausreichende Überlegungen und
Untersuchungen
durchgeführt haben, entweder persönlich oder durch andere Quellen
ihrer Wahl
und entsprechende Rechtsberatung eingeholt haben bezüglich der Begriffe
und
Bedingungen, wie sie hier dargelegt sind und sie somit bewusst ihr Urteil und
Entscheidung treffen können, egal ob diese zur Durchführung des
Abkommens
führen und
C. Dass alle Parteien dieses Abkommen aufmerksam gelesen
haben und den
Inhalt verstehen und dass jeder Bezug in diesem Abkommen auf eine der Parteien,
deren Nachfolger, Rechtsnachfolger, Klienten, Agenten und Angestellten
einschließt.
12. Jede Partei wird ihre jeweiligen Kosten hinsichtlich der
Verhandlungen und der Ausarbeitung des Abkommens selber tragen sowie für
alle
erforderlichen
-13-
rechtlichen Durchführungen, die hierfür notwendig waren und von den
Parteien
durchgeführt wurden.
13. Da ein solches Abkommen üblicherweise zu Gunsten
einer Person
oder einer juristischen Person und nicht zu Gunsten der Unterzeichner
ausgefertigt
wird, wird hiermit erklärt, dass das Abkommen zum jeweiligen Vorteil und
Gebrauch der Parteien geschlossen wurde.
14. Die Parteien sollen alle Dokumente ausfertigen und vorlegen
sowie alle
noch notwendigen Schritte ausführen, um die Bestimmungen dieses Abkommens
herbeizuführen.
15. Dieses Abkommen soll nicht gegen die Partei ausgelegt
werden, die es
vorbereitet hat, sondern vielmehr so ausgelegt werden, als ob beide Parteien
das
Abkommen ausgearbeitet hätten. Dieses Abkommen ist dahingehend auszulegen,
dass es in seiner Durchführung mit den Gesetzen des Staates Kalifornien
übereinstimmt.
16. Für den Fall, dass irgend eine Bestimmung nicht
durchsetzbar
ist,
soll diese Bestimmung nicht dazu führen, dass andere Bestimmungen ebenfalls
davon betroffen sind.
17. Alle Hinweise auf den Plural sollen ebenfalls den Singular
einschließen und alle Hinweise auf den Singular sollen ebenfalls den
Plural
einschließen. Alle Hinweise auf das Geschlecht beinhalten sowohl das
männliche wie das weibliche.
18. (A) Jede Partei
garantiert, dass sie unabhängigen juristischen
Rat von ihren Anwälten erhalten hat in Bezug auf die Empfehlung für
eine
Schlichtung und Durchführung des vorliegenden Abkommens.
(B) Die Beteiligten (einschließlich jeder leitende
Angestellte, Agent,
Mitarbeiter, Beauftragter oder Anwalt einer der Parteien) bestätigen,
dass sie
keine Äußerung, Darstellungen oder Versprechungen gegenüber
einer anderen
-14-
Partei gemacht haben bezüglich irgendwelcher Fakten dieses Abkommens,
ausgenommen der hier schon eindeutig dargelegten. Ferner, ausgenommen der hier
schon eindeutigen Darlegungen des Abkommens, werden die Parteien bei Vollzug
des Abkommens sich auf keine Aussage, Darstellung oder Versprechen durch
eine andere Partei verlassen (oder auf die eines leitenden Angestellten, Agenten,
Mitarbeiter, Beauftragter oder Anwalt einer anderen Partei).
C. Die Personen, die dieses Abkommen unterzeichnen, haben
das volle
Recht und die Befugnis, in dieses Abkommen zugunsten der Parteien, für
die sie
unterzeichnen, einzusteigen.
D. Die Beteiligten und ihre jeweiligen Rechtsanwälte
stimmen jeweils
darin überein, den Inhalt des Abkommens nicht zu enthüllen. Dies
soll nicht so
ausgelegt werden, einen der Beteiligten oder ihren jeweiligen Anwalt von der
Darlegung abzuhalten, dass die Zivilklage insgesamt bereinigt wurde.
E. Die Parteien stimmen ferner darin überein, Abstand
zu nehmen und
es zu unterlassen, irgend eine Handlung zu begehen oder ein Recht auszuüben,
ob nun heute oder in der Zukunft, was als Handlung oder Ausübung nicht
in
Übereinstimmung mit diesem Abkommen steht.
19. Der Kläger ist von seinem Anwalt voll über den
Inhalt dieses
Dokuments und jede der Bestimmungen belehrt worden. Der Kläger wird hiermit
seinen Anwalt beauftragen und anweisen, seine Einlassungen und Vorwürfe
in
dem derzeit anhängigen Verfahren, Gerald Armstrong v. Church of
Scientology
of
California, am Berufungsgericht in Los Angeles, Fall Nr. 420 153,
zurückzunehmen.
20. Ungeachtet der Klagerücknahme gemäß
Paragraph
4 dieses
Abkommens, stimmen die Beteiligten darin überein, dass der Superior Court
in
Los Angeles das Verfahren behalten soll, um die Vertragsbedingungen
durchführen zu können.
-15-
Dieses Abkommen kann durch entsprechende gesetzliche Rechtsmittel in Kraft
treten, einschließlich aber nicht begrenzt auf den Unterlassungsanspruch
oder
die entsprechende richterliche Feststellung. Sollte eine der Parteien dieses
Abkommens irgendeine Aktion in Gang setzen, um Rechte oder Vorteile zu
wahren oder im nachhinein durchzusetzen, ist die obsiegende Partei berechtigt,
die Kosten des Verfahrens und die angemessenen Anwaltskosten erstattet zu
bekommen.
21. Dieses Abkommen kann in zwei oder mehreren Gegenstücken
ausgefertigt werden, von dem jedes als eine Kopie des Originals erachtet
werden wird, aber alle zusammen werden ein und dieselbe Ausfertigung sein.
Zur Urkunde dessen Beteiligte dieses Abkommen mit ihrem Namen auf der
gleichen Zeile, gegenüber dem Datum unterzeichnen.
Datum 6. Dezember 1986
Gerald
Armstrong
..............................................................other person
[Image of signature
page]
-16-
Anhang A
1. Die hier benutzten Begriffe „Dokument“ oder
„Dokumente“
schließen folgendes, aber nicht nur darauf begrenzt ein, alle Originale,
Kopien
von Akten und Kopien, die nicht identisch mit den Originalen sind, egal wie
entstanden, alle Schriften, Papiere, Papiere, Notizen, Aufzeichnungen, Bü
cher
und
andere Anlagen eingeschlossen wie zum Beispiel, jedoch nicht darauf begrenzt:
a) Mitteilungen, Notizen, Kalender, Terminbücher,
stenografische
Aufzeichnungen oder die Notizbücher, Korrespondenzen, Briefe und
Telegramme, ob abgesandt, abgelegt oder intern aufbewahrt;
b) Entwürfe und Notizen, mit der Maschine sowie mit
der Hand
geschrieben oder in anderer Form zu Papier gebracht, egal ob benutzt oder
unbenutzt;
c) Protokolle, Berichte, Zusammenfassungen von Treffen;
d) Verträge, Abkommen, Übereinkommen,
Verbindlichkeiten,
Vorschläge
und anderer Geschäftsumgang;
e) Aufzeichnungen, Abschriften und Vermerke oder Notizen
die von
irgendeinem Telefonat gemacht wurden oder einem Gespräch unter vier Augen
oder vor anderen Personen;
f) Diktate auf Bändern oder Bänder mit Gesang;
g) Computerausdrucke oder Berichte mit dem dazugehörigen
Programm;
h) Bänder, Karten oder andere Mittel, durch die Daten
gespeichert oder
elektronisch konserviert werden, elektronisch, magnetisch oder mechanisch (von
denen der Kläger möglicherweise Reproduktionen machen kann, auch
in
schriftlicher Form);
i) Bilder, Zeichnungen, Fotografien, Diagramme oder andere
graphische
Darstellungen;
j) Schecks, Rechnungen, Notizen, Quittungen oder andere Beweise
von
Bezahlungen;
k) Hauptbücher, Journale, Aussagen über Finanzen,
Aufzeichnungen
über Buchhaltungen, Betriebsangaben, Bilanzaufstellungen und Aussagen
über
Kontoguthaben.
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